Erleichterungen für KMU

Eingeschränkte Revision: Über 90 Prozent der Firmen können sich auf Grundform der Prüfung stützen.

Seit 2008 gilt in der Schweiz ein zweiteiliges Revisionskonzept: Die Ordentliche Revision, die auf grosse Unternehmen ausgerichtet ist, steht der sogenannten Eingeschränkten Revision gegenüber, die sich als eigentliche KMU-Revision etabliert hat. Mit der Eingeschränkten Revision reagierte der Gesetzgeber auf die Forderung nach adäquaten, auf KMU-Verhältnisse ausgerichteten Prüfungstestaten durch unabhängige Revisionsstellen. Ob ein Unternehmen eine Ordentliche oder eine Eingeschränkte Revision anwenden kann, hängt von den wirtschaftlichen Kennzahlen des Betriebs ab. Und diese hat der Bundesrat am 31. August dieses Jahres erhöht. Aufgrund der Aufwertung können ab dem 1. Januar 2012 über 90 Prozent sämtlicher Schweizer Unternehmen auf die Eingeschränkte Revision zurückgreifen, statt die umfangreichere Ordentliche Revision anzuwenden. Damit wird die Eingeschränkte Revision zur eigentlichen Grundform der Revision in der Schweiz.

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Text: Christian Nussbaumer, Dipl. Treuhandexperte, Leiter des Schweizerischen Instituts für die eingeschränkte Revision, Zürich.

Handelszeitung, 6. Oktober 2011

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